Mobbing



Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Das stetige und willentliche Ausgrenzen, Herabsetzen und Diskriminieren von Menschen über eine längere Dauer beschreibt man als Mobbing, allerdings handelt es sich dabei nicht um einen rechtlichen Begriff. Unter der Vokabel Mobbing fasst man verschiedene Handlungen zusammen, welche aber nur teilweise strafbewehrt sind. Mobbing ist ein diffiziles Geschehen, das allein in Deutschland ungefähr anderthalb Millionen Mitarbeiter am Arbeitsplatz betrifft.

Mobbing im beruflichen Umfeld ist zumeist durch mangelhafte Arbeitsorganisation bedingt, weil die Mitarbeiter eines Betriebes eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, welche unter ungünstigen Umständen Auseinandersetzungen und Fehden fördert. Schafft es die Leitungsebene des Unternehmens nicht, die Gegebenheiten zu verändern, bildet sich ein idealer Nährboden für Mobbing und dann suchen Menschen mit wenig Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um das ihre zu stärken.

Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist ein System mit einer Vielzahl möglichen Mitwirkenden, dass es zu begreifen gilt. Ein paar Mitarbeiter schauen einfach nicht hin, weil sie vermuten vielleicht auch zum Opfer zu werden, während andere genüsslich zuschauen und hinzu kommen die Mitläufer, welche den Täter bei dessen Mobbinghandlungen assistieren.

Hat ein Beschäftigter das Gefühl gemobbt zu werden, sollte er sich unverzüglich zur Wehr setzen, indem er als erstes unmittelbare Vorgesetzte oder den Betriebsrat einschaltet. Wenn das keine Abhilfe schafft, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Führen eines Mobbing-Tagebuchs empfiehlt.

In dem Tagebuch soll der Betroffene alle Mobbinghandlungen für etwa zehn Wochen systematisch sammeln, das bedeutet, exakt eintragen, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es gibt. Verallgemeinerungen, eigene Wertungen, bloße Vermutungen und Beschimpfungen sollten dabei vermieden werden.

Gehören zu solchen Mobbinghandlungen Beleidigungen, Tätlichkeiten, sexuelle Nötigung oder auch üble Nachrede, kann eine Strafanzeige gestellt werden. Bei allen Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber ausnahmslos in der Pflicht, denn dieser muss das Mobbing unterbinden, auch indem er die Täter abmahnt, versetzt oder entlässt.

Hilfe durch den Fachanwalt

Holen Sie sich professionelle Unterstützung bei Mobbing

Wir von der Kölner Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0221 99783805


Das könnte Sie auch interessieren:

Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht

Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Problemen, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.

Arbeitsrecht Hotline: 0221-99783805

Unser Partner im Arbeitsrecht

Unsere Standorte

Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.