Das Arbeitsrecht


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht reguliert die Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, besonders den zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag und, falls relevant, den Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung und die gesetzlichen Vorschriften. 

Das Kollektivarbeitsrecht steuert Rechte und Pflichten von arbeitsrechtlichen Koalitionen in Betrieben, deshalb wird es auch als Koalitionsrecht bezeichnet. Koalitionen sind zum einen die Arbeitgeber, beziehungsweise die sie vertretenden Verbände und zum anderen die Vertretungen der Arbeitnehmer, wie Betriebsräte und Gewerkschaften. Das kollektive Arbeitsrecht beschäftigt sich mit Rahmenbedingungen für das Streik- und Aussperrungsrecht, das Betriebsverfassungsrecht sowie das Tarifrecht. 

Themen des Arbeitsrechts

Deutsches Arbeitsrecht ist extrem kompliziert aufgebaut, weil es trotz wiederholter Anstrengungen, nicht gelang ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Also müssen sich Arbeitsrechtler mit mehr als 50 Rechtsquellen plagen. 

Jene Quellen des Rechts finden sich innerhalb der Normenpyramide, welche mit dem über allem stehenden EU-Recht und dessen Richtlinien eingeleitet wird und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hin zum Weisungsrecht der Arbeitgeber als tiefste Ebene langt. 

Ergänzend müssen mit Arbeitsrecht befasste Anwälte das sogenannte Richterrecht miteinbeziehen, welches sich aus der ständigen Rechtsprechung des BAG ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Köln übernommen werden kann. 

Doch wenn ist es besser einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen? Unbedingt dann, wenn es um Wichtiges geht, zum Beispiel die Karriere, Geld, berufliche Aussichten oder auch nur den guten Leumund. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist hinblicklich der juristischen Lage durchweg auf dem aktuellen Stand und weiß, ob für den betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Das wird bedeutsam, wenn beispielsweise die Bestimmungen im Tarifvertrag von denen des Arbeitsvertrages zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichen. 

Wir von der Kölner Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0221-99783805 


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