Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Die Arbeitgeber sind eine Partei des Arbeitsvertrags, welche einen Arbeitnehmer gegen ein Arbeitsentgelt beschäftigt, wobei es sich um juristische oder natürliche Personen handeln kann. Der Arbeitgeber ist in fast allen Fällen ein Selbständiger, ein Unternehmer oder eine Personengesellschaft, allerdings ist auch eine Privatperson, die stundenweise eine Hilfskraft beschäftigt, Arbeitgeber. 

Die andere Partei im Arbeitsvertrag ist ein Arbeitnehmer, weil ohne, gäbe es die Arbeitgeber auch nicht. Dementgegen handelt es sich beim Arbeitnehmer immer um eine natürliche Person, die ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellt und eine Arbeitstätigkeit wahrnimmt. Sofort wenn der Arbeitnehmer ein Jobangebot annimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht betrifft die Inhalte, die Arbeitszeit und den Erbringungsort der Arbeit. 


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Für Arbeitsverträge gelten grundsätzlich keine Formvorschriften, das heißt, sie können mündlich oder schriftlich wirksam geschlossen werden. Jedoch ist der Arbeitgeber bei einem mündlichen Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterzeichnete Niederschrift über den Vertragsbeginn und alle wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages spätestens einen Monat nach Beginn der Tätigkeit auszuhändigen. 

Ausgenommen der Angaben zu den Vertragsparteien gehören der Beginn, die Dauer und vielleicht das Arbeitsvertragsende hinein, dazu kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten – der Arbeitsvertrag endet mit den Schlussbestimmungen. 

Die Informationen zur Arbeitsleistung untergliedern sich in Art der Tätigkeit, Arbeitszeit, eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen. Ebenfalls sollten die Nebenpflichten, wie Pünktlichkeit, Arbeitsschutz, Sorgfaltspflicht, Krankmeldung, und Verschwiegenheit, Erwähnung finden. 

Zur Vergütung gehört neben dem Lohn und Gehalt auch, wie es sich aufbaut, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Besser nicht sollten die Angaben zu vermögenswirksamen Leistungen, Aufwendungsersatz, Zulagen sowie Gratifikationen fehlen. 

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