Die Kündigung des Arbeitsvertrags

Kündigung – was ist das?

Eine Kündigung ist im Arbeitsrecht eine einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers, um einen bestehenden Arbeitsvertrag aufzulösen. Ob eine Kündigung rechtsgültig ist, hängt elementar von deren Wirksamkeit ab, welche indessen an verschiedene Bedingungen geknüpft ist, dadurch müssen wichtige formelle Vorschriften eingehalten und zwingende Voraussetzungen erfüllt werden.

Es sind viele Möglichkeiten da die Kündigungsformen zwecks besserer Übersicht zu klassifizieren. Man kann zwischen einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer und der Fremdkündigung durch den Arbeitgeber, zwischen den verschiedenen Kündigungsarten, wie betriebsbedingte, verhaltensbedingte, personenbedingte und krankheitsbedingte Kündigung sowie zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung unterscheiden. Darüber hinaus lässt sich zwischen Verdachts-, Änderungs- und Druckkündigungen differenzieren.


Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

Eine bedeutende Forderung für die Wirksamkeit einer Kündigung ist deren Schriftform, denn liegt diese nicht vor, ist die Kündigung prinzipiell ungültig. Es gibt jedenfalls Ausnahmen, zum Beispiel wenn ein Arbeitnehmer mündlich kündigt und in der Folge einfach nicht mehr zur Arbeit erscheint, kann er damit die Wirksamkeit der Kündigung herbeiführen.

Gleichermaßen gewichtige Aspekte einer Kündigung sind die Kündigungsfrist und der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz bewahrt zahllose von Mitarbeitern vor einer ordentlichen Kündigung, da laut diesem nur bestimmte Kündigungsgründe zulässig sind. Allerdings gilt dieses Gesetz ausschließlich in Betrieben mit über zehn Beschäftigten und gilt nur für mehr als sechs Monate beschäftigte Arbeitnehmer.

Für ausgewählte Personengruppen gilt noch darüber hinausreichend ein besonderer Kündigungsschutz – so muss bei einer Kündigung eines Schwerbehinderten das Integrationsamt zustimmen. Ohne Ausnahme nicht gekündigt werden dürfen, Mitglieder des Jugend- und Betriebsrates, Mütter und Väter während der Elternzeit sowie Schwangere.

Wenn Ihnen die Kündigung zugestellt wurde, beginnt eine Frist zu laufen, innerhalb derer Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Köln einlegen können, aber wird diese sogenannte Dreiwochenfrist versäumt, ist die Kündigung wirksam.

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