Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Eine Abgeltung anwaltlicher Leistungen erfolgt in Deutschland zwingend entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, wobei im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder, innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage bildet. Möchte der Kunde des Anwalts innerhalb eines Verfahrens zum Beispiel 8000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert auch 8000 Euro. Je nachdem was für eine Tätigkeit übernommen wurde, kann der Anwalt dafür vorgesehene RVG-Gebührensätze zugrunde legen.
Umständlicher ist die Berechnung des Wertes, falls es in dem Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle alternative Berechnungsregeln vor. Insofern es um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung geht, beträgt der Streitwert ein Monatsgehalt, dagegen sind es bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung drei Monatsgehälter.
Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?
Es kommt indes darauf an, welche Aufgaben sich aus dem Auftrag des Mandanten ergeben. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 5.750,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 390,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 253,50 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 390,00 Euro, also 468,00 Euro. Eingerechnet der pauschalen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 882,39 Euro.
Die Summe ergibt sich aber nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, kommt es stattdessen jedoch zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 390,00 Euro addiert werden und es ergibt sich ein Gesamtbetrag von 1346,49 Euro. Jedoch auch bei einem Verfahrensende mit Urteil erhöhen sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei diesem Beispiel auf 2.612,44 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 3.176,63 Euro.
Umso höher der Streitwert, desto höher ist auch die Gebühr und weil mit dem Streitwert auch die Verantwortung und das damit einhergehende Haftungsrisiko ansteigt, steigen auch die Gebühren, jedoch nicht linear, sondern degressiv.
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