Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Noch bevor für eine Vertretung oder Beratung durch einen Rechtsanwalt Kosten auflaufen, bekommen Sie, in Form unserer Soforthilfe, eine kostenlosen Ersteinschätzung. Es genügt ein Anruf unserer Nummer 0221-99783805. Hier sprechen Sie mit einem aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt, dem können Sie Ihr Problem beschreiben und kriegen im Anschluss eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Aussichten.

Diese Informationen sowie die damit verknüpften Perspektiven ermöglichen Ihnen, selbst einzuschätzen, inwieweit sich in der Sache eine weitere anwaltliche Beratung und juristische Vertretung rechnet. Ergo können Sie völlig unbelastet entscheiden, da erst die eventuell folgende Beratung oder Vertretung mit Kosten verbunden ist.


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz resultieren die Kosten für die Beratung durch einen Anwalt. In unserer Kölner Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. In dem Beratungsgespräch wird analysiert, inwiefern für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns Erfolg verspricht. Apropos, dieses Gespräch ist für die Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe Köln e.V. kostenlos. Hier können Sie dem Verein beitreten.

Anwaltliche Vertretung nach einer Kündigung heißt zuvörderst, eine Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Köln zu führen. Genauso wie die dafür genannten Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Der schlussendlich maßgebliche Kostenfaktor ist der Streitwert, welcher bei einer Kündigungsschutzklage drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten insgesamt 5.000,00 Euro müssen Sie mit Anwaltskosten von 1017,45 Euro rechnen, wenn das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 397,46 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 5.000,00 Euro Streitwert, 2.034,90 Euro nach einem Urteil und 2.829,82 Euro nach einer Einigung.

Wir von der Kölner Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin:  0221 99783805


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