Der Aufhebungsvertrag

Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Form zur Beendigung eines Vertrags und kann von den Vertragsparteien frei gestaltet werden, jedoch ist immer die Schriftform erforderlich. Dieser Gestaltungsspielraum wird durch die Parteien relativ oft beansprucht, um Abfindungen sowie Wettbewerbsverbote zu determinieren. Der Hauptanlass der Arbeitgeber Aufhebungsverträge zu offerieren, ist, so den gesetzlichen Kündigungsschutz des Arbeitnehmers zu umgehen.

Um ein Arbeitsverhältnis im Einvernehmen zu beendigen, bieten sich deshalb, je nach Voraussetzungen, ein Aufhebungs- oder ein Auflösungsvertrag an. Demzufolge setzt das voraus, dass sowohl seitens des Arbeitgebers, als auch seitens des Arbeitnehmers eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Frage kommt. Da Aufhebungsverträge gerade für die Arbeitnehmer mit gewichtigen Nachteilen verknüpft sind, sollten sie diese nicht überstürzt unterzeichnen.


Nach- und Vorteile eines Aufhebungsvertrages für die beiden Vertragsparteien

Die Arbeitnehmer haben einen deutlich größeren Nutzen: Das Arbeitsverhältnis kann ohne wirksamen Kündigungsgrund beendet werden, die Vorteile für den Arbeitgeber überwiegen deutlich, eine teure Kündigungsschutzklage wird vermieden und die Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden.

Die Vorteile für den Arbeitnehmer sind überschaubar: So kann er ein überdurchschnittliches qualifiziertes Arbeitszeugnis aushandeln, mit sehr guten Aussichten eine Abfindungszahlung verlangen, die Kündigungsfrist abkürzen und eventuell einer wirksamen Kündigung zuvorkommen.

Die potenziellen Nachteile sind für die Seite der Arbeitgeber überschaubar: Die Abfindungszahlung in erheblicher Höhe ist bei den meisten Aufhebungsverträgen kaum abzuwenden, manchmal kommt noch eine zuzügliche Entschädigungsleistung für die Dauer eines vereinbarten Wettbewerbsverbots dazu.

Die Verluste für den Arbeitnehmer sind möglicherweise erheblich: Eventuell endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist. ruht für den betreffenden Zeitraum der Anspruch auf Arbeitslosengeld. entfällt der bestehende Kündigungsschutz oder unterliegt der Anspruch auf das Arbeitslosengeld, bei ungünstig gestalteten Aufhebungsverträgen, einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen.

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