Anwälte für Arbeitsrecht in Köln
Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede?
Sobald rechtliche Dinge zu erledigen sind, werden Anwälte gebraucht. Es wird wahrscheinlich ein Patentanwalt, falls es um gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, sofern es darum geht, den Rechtsgeber, also den Staat, zu vertreten oder auch ein Rechtsanwalt, für die Beratung von juristischen und natürlichen Personen. Außerdem gibt es noch die Syndikusrechtsanwälte, die sich um die rechtlichen Belange in Unternehmen und Verbänden kümmern.
Wenn ein Rechtsanwalt besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, ist es ihm erlaubt die Bezeichnung Fachanwalt zu führen. Ein Erwerb der Fachanwaltschaft ist in Deutschland seit dem Jahr 2019 in 24 Rechtsgebieten realisierbar. Es ergibt sich aus der Fachanwaltsordnung, auf welche Weise aus einem normalen Anwalt ein Fachanwalt, zum Beispiel für Arbeitsrecht, wird. Nicht ganz 28 von Hundert Rechtsanwälten sind Fachanwälte, etwas über ein Fünftel von denen sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwälte für Arbeitsrecht müssen besonderes Wissen im Verfahrensrecht, dem kollektiven Arbeitsrecht sowie dem Individualarbeitsrecht belegen. Zum kollektiven Arbeitsrecht gehört in diesem Zusammenhang das Tarifvertragsrecht, das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht sowie das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht.
Priorität hat jedoch das individuelle Arbeitsrecht, denn dort werden besonderes Wissen hinsichtlich dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, und den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts erwartet.
Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erhalten, muss der Bewerber mindestens 100 selbst bearbeitete Fälle nachweisen, dazu müssen 50 Prozent gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.
Bevor es jemanden erlaubt ist, sich um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bemühen, muss er sich zunächst zu einem Rechtsanwalt, also zum Volljuristen, mit Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.
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