Bei Kündigung, Anwalt einschalten

Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Vorsorglich rasch! Sobald Mitarbeiter von ihrer Kündigung erfahren, geraten diese häufig in eine außergewöhnlich angespannte Lage, da sie kaum wissen, wo ihnen der Kopf steht. Freilich gerade in diesen Tagen kommt es darauf an, gute Entscheidungen ohne Verzug zu treffen und auch daher ist es sinnvoll sofort einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten.

So manche Arbeitnehmer scheuen sich einen Rechtsanwalt zu fragen, da sie überzogene Kosten befürchten, obwohl es dafür keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Anwalt wird Sie zunächst anhören. Sowie Sie Ihre Situation dargelegt haben, kriegen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre arbeitsrechtlichen Aussichten selber einzuschätzen.


Auf was es nach einer Kündigung ankommt

Wichtig ist, sich vom Arbeitgeber zu nichts überreden zu lassen, schließlich gibt es keine Pflicht oder Notwendigkeit etwas zu unterzeichnen. Dagegen läuft der Arbeitgeber Gefahr, aufgrund seines Handelns selber für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, mal wegen Formfehlern, mal wegen mangelhafter Kündigungsgründe.

Kontaktieren Sie nach einer Kündigung so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, weil mit dem Erhalt der Kündigung Fristen zu laufen beginnen. Wenn jemand diese nicht einhält, verspielt er rechtliche Optionen und riskiert außerdem den Verlust von Geld.

Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, gibt es eine Dreiwochenfrist zu beachten, dabei handelt es sich um eine sogenannte materielle Präklusion. Das bedeutet, wenn der Entlassene nicht innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage reagiert, gilt die Kündigung, unabhängig ihres Wirkungsgrades, als akzeptiert.

Aber Vorsicht, es gibt noch sehr viel kürzere Fristen, die mit einer Kündigung anfangen zu laufen, zum Beispiel muss eine Kündigung, die von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet wurde, innerhalb von drei Tagen zurückgewiesen werden. Sonach empfiehlt es sich nach dem Erhalt einer Kündigung, zügig einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, um dessen kostenlose Ersteinschätzung zu erhalten.

Wir von der Kölner Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0221 99783805


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